Brut- und Setzzeit

Angeleinter Hund

Die Brut- und Setzzeit bedeutet zumeist Leinenpflicht für unsere Hunde. Außerdem dürfen Wanderwege mit Hunden nicht verlassen werden. Aber was bedeutet eigentlich Brut- und Setzzeit? Von wann bis wann gilt sie? Warum darf ich meinen Hund in der freien Landschaft in dieser Zeit nicht frei herumlaufen lassen? Wir geben Antworten.

Unter der Brut- und Setzzeit versteht man den Zeitraum, in dem freilebende Vögel und manche Säugetiere ihren Nachwuchs aufziehen und daher besonders geschützt werden müssen. Es handelt sich also um eine Schonzeit für Wildtiere.

Die Brutzeit beschreibt die Zeit, in der Vögel brüten und Junge großziehen. Die Setzzeit meint die Zeit, in der Huftiere wie Rehe und Wildschweine sowie Hasen, Füchse und Marder wie Dachse ihre Nachkommen zur Welt bringen und aufziehen.

Auch wenn ein Hund nicht jagt, so kann er doch durch Herumstöbern brütende Vögel stören, sodass sie nicht zu ihrem Nest zurückkehren. Besonders gefährdet sind Bodenbrüter wie Kiebitze und Lerchen. Werden schutzlose Jungtiere wie Rehkitze oder Hasenjunge durch einen Hund aufgestöbert, kann schon der fremde Geruch dazu führen, dass Eltern ihre Jungtiere aufgeben. Hochträchtige Rehe können nur schwer die Flucht ergreifen. Werden sie auch nur über eine kurze Strecke von einem Hund gehetzt, kann dies zu übermäßigem Stress und einer Fehlgeburt, also zum Verlust des Rehkitzes führen.

Auf der anderen Seite droht auch unseren Hunden Gefahr durch manche Wildtiere. Eine Wildschweinmutter fackelt nicht lange: Sie verteidigt ihre Frischlinge bis aufs Blut, was auch für Menschen gefährlich ist.

„Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht.“ (agrarheute.com)

Die Regelungen für die Brut- und Setzzeit sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft gibt es sogar kommunale Unterschiede im gleichen Bundesland.

Während die Brut- und Setzzeit in z. B. Bayern vielerorts bereits am 1. März beginnt, fängt sie in Niedersachsen erst am 1. April an. Sie endet entsprechend unterschiedlich nach dreieinhalb bis vier Monaten. Zumeist geht es um den Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli. Man sollte sich also darüber informieren, wann diese Regelung im eigenen Bundesland, besser noch in der eigenen Kommune oder in der geplanten Urlaubsregion in Deutschland, greift. Das jeweilige Ordnungsamt ist hier der richtige Ansprechpartner.

Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit hohen Bußgeldern bis in den 4-stelligen Bereich belegt werden.

Allein schon das Nachstellen des Wildes durch einen Hund erfüllt den Tatbestand der Wilderei und stellt nach § 292 StGB sogar eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer hohen Geldstrafe belegt werden.

Es gibt Bundesländer, die unter bestimmten Bedingungen sogar den Abschuss wildernder Hunde durch den zuständigen Jagdschutzberechtigten erlauben, was allerdings sehr selten vorkommt. Der Beweis dafür, dass der Hund gewildert hat, liegt übrigens beim Jagdschutzberechtigten.

Zum Schluss unsere eindringliche Bitte im Sinne eines aktiven Tierschutzes:

Informiert Euch über Beginn und Ende der Brut- und Setzzeit in Eurer Kommune und leint Eure Hunde während dieser Zeit beim Spaziergang an! Bei fressnapf.de findet Ihr unter dem folgenden Link sogar ergänzende „Tipps für abwechslungsreiche Gassirunden an der Leine“:

https://www.fressnapf.de/magazin/hund/erziehung/brut-und-setzzeit/


Weitere Quellen und Links:

https://www.agrarheute.com/land-leben/leinenpflicht-fuer-hunde-wald-feld-brut-setzzeit-beginnt-592074

https://www.amian-recht.de/reh-von-hund-gerissen/

https://dogges.de/brut-und-setzzeit-2025-in-bayern-leinenpflicht-tipps-fuer-hundehalter/

Foto: privat


15 March 2026